PM: Svenja Hahn verurteilt Lieferung von EU-Überwachungs-technik nach China 

September 28, 2020

Die Europaabgeordnete Svenja Hahn (FDP, Renew Europe) verurteilt die Lieferung von Überwachungstechnik aus der EU nach China und fordert eine Verschärfung der EU-Exportbestimmungen.

Zum gestern (21.09.2020) veröffentlichten Bericht  "Out of Control: Failing EU laws for digital surveillance export" von Amnesty International äußert sich Svenja Hahn wie folgt:

 

„Angesichts gravierender Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China ist es vollkommen inakzeptabel, dass europäische Unternehmen Technik zur Massenüberwachung nach China liefern. Der Einsatz von Gesichts-, Verhaltens- und Emotionserkennung ist schon in liberalen Demokratien mit höchster Vorsicht zu behandeln. Das Europäische Parlament beschäftigt sich derzeit mit der europaweiten Regulierung derartiger Systeme, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren. Ein Einsatz zur flächendeckenden Überwachung im öffentlichen Raum darf nicht gestattet sein. Vor diesem Hintergrund verurteile ich aufs Schärfste, dass Unternehmen aus der EU derartige Technologien an den chinesischen Überwachungsapparat liefern. Die Verhandler von Parlament, Kommission und Rat müssen sich endlich auf eine Verschärfung der Exportregeln für sogenannte Dual Use-Güter einigen. Menschen-und Bürgerrechtsverletzungen in anderen Staaten dürfen in keinem Fall durch KI „Made in Europe“ unterstützt werden.“

 

Svenja Hahn ist Mitglied in den Ausschüssen für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), Handel (INTA) und Renew Europe-Koordinatorin im Sonderausschuss für Künstliche Intelligenz (AIDA) des Europäischen Parlaments.

 

Hintergrund:

 

Der am 21.09.2020 veröffentlichte Amnesty-Bericht "Out of Control: Failing EU laws for digital surveillance export" deckt auf, dass Europäische Unternehmen Gesichtserkennungs- und andere Überwachungstechnologie nach China verkaufen –ohne jede staatliche Exportkontrolle. Damit riskieren sie, dass diese dort zu schweren Menschenrechtsverletzungen beiträgt.

 

Der Amnesty-Bericht weist am Beispiel von drei Unternehmen mit Sitz in Frankreich, Schweden und den Niederlanden den Verkauf von Überwachungstechnologie direkt an Verantwortliche im chinesischen Massenüberwachungsapparat und an staatliche Institutionen in der chinesischen Region Xinjiang nach, darunter Software zur Gesichts-, Verhaltens-und Emotionserkennung. China setzt biometrische Massenüberwachung landesweit sowie als Baustein umfassender Unterdrückung der Uigurinnen und Uiguren sowie anderer ethnischer Gruppen ein.

 

Die Dual-Use-Verordnung der EU reguliert den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die für militärische und zivile Zwecke verwendet werden können. Dazu gehört auch Überwachungstechnologie. Sie wird derzeit neu verhandelt. Am heutigen 22.September kommen Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten zur nächsten Verhandlungsrunde zusammen.

 

Quelle: Amnesty International Deutschland https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/china-ueberwachungstechnologie-aus-der-eu-kann-zu