Hintergrund:
Eine Übersicht der eingebrachten Änderungsanträge von Hahn sind beigefügt.
Im Kern setzt sie sich für folgende Punkte ein:
- Stärkung der Industrie und Wettbewerbsfähigkeit: Industrielle KI-Systeme, die bereits unter bestehende Sektorengesetze fallen, sowie rein unternehmensinterne oder B2B-Systeme ohne Verbraucherbezug sollen vom Anwendungsbereich des AI Acts ausgenommen werden. Doppelregulierung schadet Innovation, ohne zusätzlichen Nutzen für Grundrechte.
- Klare und praktikable Regeln für Datenverarbeitung: Europäische Unternehmen sollen personenbezogene Daten zur Bias-Erkennung und zur Verbesserung von Sicherheit unter den klaren Standards der DSGVO nutzen können, statt durch zusätzliche Vorgaben weiter eingeschränkt zu werden. Wenn wir europäische KI auf Basis europäischer Werte wollen, müssen wir Training mit europäischen Daten ermöglichen.
- Realistische Umsetzungsfristen: Unternehmen brauchen verlässliche Leitlinien, Standards und ausreichend Zeit zur Implementierung. Die aktuellen Zeitpläne sind angesichts fehlender Leitlinien und Standards nicht praktikabel.